Nordlichtstraße 17, 13405 Berlin

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AGB

Liefer- und Zahlungsbedingungen

1. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller Verbindlichkeiten aus diesem Vertragsverhältnis Eigentum des Verkäufers. Der Käufer verpflichtet sich das Eigentum des Verkäufers auch dann entsprechend zu wahren, wenn die gelieferten Waren nicht unmittelbar für den Käufer, sondern an Dritte bestimmt sind. Der Käufer hat den Empfänger auf diesen Eigentumsvorbehalt ausdrücklich hinzuweisen.


Der Käufer hat die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren pfleglich zu behandeln.


Jeder Standortwechsel und Eingriffe Dritter, insbesondere Pfändungen, sind dem Verkäufer unverzüglich mitzuteilen, bei Pfändungen unter Beifügung des Pfändungsprotokolls.


Im Falle der Nichteinhaltung der vorstehend festgelegten Verpflichtungen des Käufers hat der Verkäufer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.


2. Änderungsvorbehalt

Serienmäßig hergestellte Möbel werden nach Muster oder Abbildung verkauft.


Es besteht kein Anspruch auf Lieferung der Ausstellungsstücke, es sei denn, dass bei Vertragsabschluss eine anderweitige Vereinbarung erfolgt ist.


Handelsübliche und zumutbare Farb- und Maserungsabweichungen bei Holzoberflächen bleiben vorbehalten.


3. Lieferfrist

Falls der Verkäufer die vereinbarte Lieferfrist nicht einhalten kann, hat der Käufer eine angemessene Nachlieferfrist – beginnend vom Tag des Eingangs der schriftlichen Inverzugsetzung durch den Käufer, oder im Falle kalendermäßig bestimmter Lieferfrist mit deren Ablauf – zu gewähren. Liefert der Verkäufer bis zum Ablauf der gesetzten Nachlieferfrist nicht, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.


Vom Verkäufer nicht zu vertretende Störungen im Geschäftsbereich des Verkäufers oder dessen Vorlieferanten, insbesondere Arbeitsausstände und Aussperrungen sowie Fälle höherer Gewalt, die auf einem unvorhersehbaren und unverschuldeten Ereignis beruhen, verlängern die Lieferzeit entsprechend. Zum Rücktritt ist der Käufer nicht berechtigt, wenn er nach diesen Fällen nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist die Lieferung schriftlich anmahnt und diese dann nicht innerhalb einer zu setzenden angemessenen Nachfrist nach Eingang des Mahnschreibens des Käufers beim Verkäufer an den Käufer erfolgt. Im Falle kalendermäßig bestimmter Lieferfrist mit deren Ablauf die zu setzende Nachfrist. Die gesetzlichen Bestimmungen in Bezug auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung bleiben unberührt.


4. Montage

Hat der Verkäufer hinsichtlich der Montage aufzuhängender Einrichtungsgegenstände Bedenken wegen der Eignung der Wände, so hat er dies dem Käufer unverzüglich mitzuteilen.


Die Mitarbeiter oder Subunternehmer der Verkäufers sind nicht befugt Arbeiten auszuführen, die über die vereinbarte Lieferung, Aufstellung oder Montage der Ware hinausgehen. Werden dennoch solche Arbeiten durchgeführt, ist der Auftragnehmer nicht der Verkäufer, sondern der jeweilige Mitarbeiter oder Subunternehmer.


5. Gefahrenübergang

Die Gefahr, trotz Verlustes oder Beschädigung der Ware den Kaufpreis zahlen zu müssen, geht mit der Übergabe auf den Käufer über.


6. Abnahmeverzug

Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten angemessenen Nachfrist stillschweigt, die Abnahme verweigert oder ausdrücklich erklärt, nicht abnehmen zu wollen, kann der Verkäufer vom vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen nicht Nichterfüllung verlangen. Die gesetzlichen Bestimmungen über den Abnahmeverzug bleiben im Übrigen unberührt.


Als Schadenersatz wegen Nichterfüllung bei Abnahmeverzug kann der Verkäufer 30% des Bestellpreises ohne Abzug fordern, sofern der Käufer nicht nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in der Höhe der pauschale entstanden ist. Im Übrigen bleibt dem Verkäufer, wie z.B. bei Sonderanfertigungen oder im Falle individueller Küchenplanung, die Geltendmachung eines höheren nachgewiesenen Schadens vorbehalten.


7. Rücktritt

Der Verkäufer braucht nicht zu liefern, wenn der Hersteller die Produktion der bestellten Ware eingestellt hat oder Fälle höherer Gewalt vorliegen, sofern diese Umstände erst nach Vertragsabschluss eingetreten sind und der Verkäufer die Nichtlieferung nicht vertreten hat und er ferner nachweist, sich vergeblich um Beschaffung gleichwertiger Ware bemüht zu haben. Über die genannten Umstände hat der Verkäufer den Käufer unverzüglich zu benachrichtigen.


Ein Rücktrittsrecht wird dem Verkäufer zugestanden, wenn der Käufer über die seine Kreditwürdigkeit bedingenden Tatsachen unrichtige Angaben gemacht hat oder er seine Zahlungen einstellt oder über sein Vermögen ein Konkurs- oder Vergleichsverfahren beantragt wurde, es sei denn, der Käufer leistet unverzüglich Vorkasse.


8. Warenrücknahme

Im Falle eines Rücktritts und der Rücknahme gelieferter Ware hat der Verkäufer Anspruch auf Ausgleich für Aufwendungen, Gebrauchsüberlassung und Wertminderung. Seine Aufwendungen umfassen unter anderem die Kosten für den Transport und die Montage.


Die Regelung über Abzahlungsgeschäfte bleiben im Übrigen unberührt.


9. Gewährleistung

Als Gewährleistung kann der Käufer grundsätzlich nur Nachbesserung verlangen.

Der Verkäufer hat das Recht, statt nachzubessern, innerhalb angemessener Frist eine Ersatzsache zu liefern.


Der Käufer kann Rückgängigmachung des Vertrages oder die Herabsetzung des Kaufpreises verlangen, wenn die Nachbesserung nicht in angemessener Frist erbracht wird oder fehlschlägt oder der Verkäufer die Ersatzlieferung verweigert oder nicht innerhalb angemessener Frist erbringt.


Die Gewährleistungsansprüche verjähren 6 Monate nach der Übergabe. Gewährleistungsansprüche wegen offensichtlicher Mängel erlöschen, wenn sie der Käufer nicht binnen 2 Wochen nach Übergabe schriftlich rügt.


10. Gerichtsstand und Erfüllungsort

Gerichtsstand für Lieferungen, Leistungen und Zahlungen sowie für sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenen Streitigkeiten ist ausschließlich Sitz der Firma des Verkäufers.


11. Vertragsänderungen

Zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Form.